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Chapter 9 (transliteration): Topographie und die Verwaltung des Staates

Chapter Nine of <em>Iowa, die Heimat für Einwanderer</em> (1873)

Neuntes Kapitel.

Topographie und Verwaltung des Staates.

Der Staat Iowa ist in 101 Counties, oder Grafschaften wie sie oftmals von Deutschen übersetzt werden, eingetheilt. Die Verwaltungsbehörde des Staates ist, 1. der Gouverneur, 2. der Staatssekretär, 3. der Staatsauditor, 4. der Staatsschatzmeister, 5. der Sekretär im Landdepartement, und 6. der Superintendent der öffentlichen Schulen. Sämmtliche Beamte werden vom Volk erwählt. Ihre Amtsdauer ist 2 Jahre, häufig werden jedoch treue und tüchtige Beamte wiedererwählt. Jedes einzelne County im Staate hat seine eigene Countyverwaltung. Die Bewohner der einzelnen Counties wählen ihre eigenen Beamten und zwar auch für den Zeitraum von 2 Jahren. Die verschiedenen Counties im Staate sind an Größe etwas verschieden, namentlich diejenigen, welche an den beiden Hauptflüssen, dem Mississippi und Missouri belegen sind, da die Ufer desselben nach einer Weltgegend hin die Grenze der Counties bilden. Die übrigen Grafschaften variiren an Größe nicht sehr viel. Jedes County wird wieder in Congreß-Townships oder Bezirke eingetheilt, die, sobald das County organisirt und bevölkert ist, mit verschiedenen Namen, welche in den Archiven des County's registrirt werden müssen, benannt werden. Butler Township, Lincoln Township, German Township, Elkriver Township sind unter andern solche Namen. Diese Congreßtownships oder Bezirke werden wiederum in rechtwinkeliche Sectionen eingetheilt. Eine Section ist 320 Ruthen lang und ebenso breit, und beträgt damnach eine englische Quadratmeile, und enthält 640 Acker. Der Acker ist 160 Quadratmeilen groß, die Ruthe mißt 16 1/2 Fuß. Jedes volle Congreß-Township hat 36 Sectionen, und ist demnach 36 Quadratmeilen groß.

Die hier abgedruckte Zeichnung veranschaulicht eine Congreß-Township. Die Zahlen bezeichnen die Nummer der Sectionen:

[Seite 36]

 

6

5

4

3

2

1

7

8

9

10

11

12

18

17

16

15

14

13

19

20

21

22

23

24

30

29

28

27

26

25

31

32

33

34

35

36

 

Die meisten vollen Counties im Staate haben 16 Congreß-Townships andere nur 12, wenige über 16. Sie sind, mit Ausnahme der an den beiden Hauptflüssen belegenen, alle rechtwinkelicht. Die Sectionen werden wiederum in Viertelsectionen, und diese in kleinere Theile eingetheilt, je nach dem ein kleinerer Landtheil im Kaufbrief beschrieben werden muß. Man nimmt eine gewisse Linie an, von der aus die Vermessung des Landes geschieht. Die Bezeichnung eines gewissen Stück Landes kann demnach sehr genau gemacht werden, und ein Jeder, der nur eingermaßen mit Meßkette und Kompaß umzugehen weiß, kann leicht ein Stück Land in Iowa, nach der ihm gewordenen Beschreibung finden.