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Chapter 15 (transliteration): Bürgerliche Rechte und Pflichten

Chapter Fifteen of <em>Iowa, die Heimat für Einwanderer</em><em> </em>(1873)

Fünfzehntes Kapitel.

Bürgerliche Rechte und Pflichten.

Die Constitution von Iowa garantirt jedem Bürger die persönliche Freiheit und Gleichberechtigung, und legt die Macht der Regierung in die Hände des Volkes. So wie die Constitution der Vereinigten Staaten mit den Worten beginnt: "Wir das Volk der Vereinigten Staaten," so fängt die Constitution von Iowa mit dem Satz: "Wir das Volk von Iowa" an.

Religionsfreiheit ist im vollsten Sinne des Wortes garantiert; keine Steuern zur Unterstützung irgend einer Religion können auferlegt werden, auch ist die Erwählung zu irgend einem Amte nicht durch eine religiöse Richtung bedingt. Jeder hat das Recht seine Ansichten durch Rede und Schrift auszudrücken und kein Gesetz darf passirt werden, die Rede- und Preßfreiheit zu beschränken, jedoch ist jeder für den Mißbrauch dieses Rechtes verantwortlich.

Einwohner Iowa's die im Auslande geboren sind, haben dasselbe Recht in Beziehung auf Besitz, Genuß und Uebertragung von Eigenthum, als diejenigen, welche in den Vereinigten Staaten geboren sind. Die Gesetzgebung von Iowa dehnte dieses Recht im Jahre 1868 weiter aus, indem sie allen Unterschied zwischen Bürgern, die in diesem Lande wohnen und Ausländern in Betreff der Erwerbung, Besitznahme und Benutzung von Grund- und persönlichem Eigenthum in Iowa, welches durch Geschenk, Erbschaft oder in anderer Weise an Ausländer gekommen, aufhob. Alles Grund- und persönliche Eigenthum in diesem Staate belegen, welches einem im Auslande Geborenen gehört, geht nach dem Tode desselben, wenn er nicht durch Testament anderweitig darüber verfügt hat, an seine nächsten Erben über, mögen dieselben in den Vereinigten Staaten, oder im Auslande wohnen.

Bürgerrecht. - Der Vereinigten Staaten Congreß erläßt alle Gesetze in Betreff der Verleihung des Bürgerrechts. Nach dem gegenwärtigen

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Gesetz wird von dem Ausländer verlangt, daß er, um das Bürgerrecht erlangen zu können, 5 Jahre in den Vereinigten Staaten wohnhaft sein, und einen unbescholtenen Charakter besitzen muß. Um das Bürgerrecht zu erwerben muß er wenigstens 2 Jahre vor seiner Aufnahme als Bürger vor einer competenten Behörde seine Absicht, Bürger der Vereinigten Staaten zu werden, eidlich abgeben, und alle Verbindung mit einem ausländischen König, Prinz, u. s. w. absagen. Er erhält hierauf ein Certificat, welches er später bei seiner Aufnahme als Bürger vorlegen muß. Es ist daher sehr nothwendig dasselbe gut aufzubewahren, zumal, da es oftmals mit vielen Umständen verbunden ist, eine Copie davon zu erhalten, namentlich wenn der Eingewanderte seinen Wohnort gewechselt hat. Zur Zeit der Aufnahme als Bürger muß er wieder einen ähnlichen Eid ablegen, der außerdem die Verbindlichkeit enthält, die Constitution der Vereinigten Staaten zu unterstützen. Das Gericht stellt dann dem neuen Bürger einen Bürgerschein aus, der ihn zu allen Rechten eines Bürgers in allen Staaten und Territorien der Union berechtigt. Die Naturalisation des Vaters macht alle Kinder, wenn auch im Auslande geboren, wenn sie in den Vereinigten Staaten wohnen, und zur Zeit der Erwerbung des Bürgerrechts ihres Vaters noch nicht das 21ste Lebensjahr erreicht haben, zu Bürgern. Ein Ausländer, der das Bürgerrecht erworben, besitzt die selben Rechte eines eingeborenen Bürgers, mit der einzigen Ausnahme, daß er nicht zum Amte eines Präsidenten oder Vice-Präsidenten der Vereinigten Staaten erwählt werden kann. In dem Staate Iowa ist er erwählbar zu jedem Amte von dem niedrigsten an bis zum Gouverneur des Staates.

Stimmrecht. - Jeder männliche Bürger der Vereinigten Staaten, der ein und zwanzig Jahre alt, kein Idiot oder Geisteskranker ist, oder wegen eines gemeinen Verbrechens verurtheilt wurde, und zum wenigsten sechs Monate im Staate und sechszig Tage im County vor der nächst statthabenden Wahl gewohnt hat, ist berechtigt bei gesetzlich angeordneten Wahlen zu stimmen. In einer Republik, wo das Volk durchaus selbst seine Angelegenheiten regulirt, ist das Stimmrecht von großer Bedeutung. Sehr häufig vernachlässigen es die eingewanderten ihre Naturalisation zu betreiben, und dies nicht allein zum großen Nachtheil für sich selbst, sondern häufig auch zum Nachtheil ihrer Nachbarn und Landsleute. Es ist schon sehr häufig vorgekommen, daß das ungünstige Resultat einer öffentlichen Wahl einzig und allein dem Umstande zuzuschreiben war, daß viele eingewanderte Bewohner des Distrikts ihre Bürgerpapiere nicht herausgenommen hatten, und demnach nicht stimmen konnten. Jeder Eingewanderte sollte, sobald er definitiv mit sich darüber einig geworden, sich hier bleibend niederzulassen, seine erste Erklärung Bürger der Union wer-

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den zu wollen, angeben, und nicht erst diese Handlung bis zur äußersten Zeit verschieben. Es ist oftmals sehr vortheilhaft, wenn der Eingewanderte seine sogenannten ersten Papiere besitzt, z. B. wenn er eine Geschäfts- oder Vergnügungsreise nach seiner vormaligen Heimath macht. Conflikte wegen Militärpflicht, werden dadurch am ersten beseitigt. Ein Aufschieben in dieser Beziehung kann unter keiner Bedingung Vortheil bringen. Leider sind die eingewanderten Deutschen in dieser Hinsicht nachlässiger wie die Norweger, Schweden und Holländer. Ich habe schon viele deutsche Ansiedler getroffen, die, obschon lange in den Vereinigten Staaten, dennoch nicht Bürger waren, und mir auf meine Frage nach der Ursache davon, antworteten, daß sie es anfangs versäumt ihre Bürgererklärung abzugeben, und später sich genirt hätten es nachträglich noch zu thun. Daß fremdgeborene Element hat sich an vielen Stellen in der Union eine achtungswerthe Stellung erworben, und wohlthätig auf hiesige Gebräuche und Sitten eingewirkt; - es würde aber eine weit bedeutendere Stellung einnehmen, wenn Jeder, sobald wie thunlich, Bürger würde, und als Bürger der Vereinigten Staaten seine ganze Pflicht erfüllte.

Steuern. - Im Staate Iowa sind die jährlichen Steuern am zweiten Montag im November fällig, und müssen, um Kosten zu vermeiden, zwischen dem Tage und dem nächsten 31ten März einbezahlt werden. Wer später bezahlt, muß im Verhältniß zu der Zeit die er darüber verstreichen läßt, Zinsen für die zu bezahlende Seuer entrichten. Am 1ten Oktober darauf wird, wenn Steuern und Zinsen noch nicht eingezahlt sind, das besteuerte Eigenthum öffentlich verkauft. Grundeigenthum für Steuern kann der frühere Besitzer innerhalb 3 Jahren wieder einlösen, wenn er die dafür bezahlte Summe mit einem Strafgelde von 30 Procent, nebst 10 Procent jährlicher Interessen vom Tage des Verkaufes an, zurückerstattet. Es ist die Pflicht eines Jeden, der steuerpflichtiges Eigenthum besitzt, ohne weitere Mahnung auf dem Steueramt während der oben angegebenen Periode zu erscheinen, und seine Steuern zu bezahlen. Da Iowa keine Schulden hat, so ist die Besteuerung für Staatszwecke sehr niedrig. Die einzelnen Counties bestimmen den Steuersatz selbst, je nachdem die Verwaltung derselben, Schulen, Landstraßen, usw. mehr oder minder kosten.

Mann und Frau. - Nach den Gesetzen des Staates Iowa ist zwischen Mann und Weib in Betreff des Besitzes von Eigenthum jetzt kein Unterschied mehr. Ein Drittel des Grundeigenthums geht im Fall des Ablebens des Mannes als Eigenthum auf die Frau über, wenn sie denselben überlebt. Der Mann erbt ein Drittel des Weibes Eigenthum im selben Wege, im Falle er sie überlebt. Jedes ist berechtigt zu denselben Ansprüchen auf die Hinterlassenschaft des Andern, und ein gleiches Interesse geht auf ihre Erben über. Weder Mann noch Frau ist verantwortlich

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für Schulden, des einen oder andern, welche vor der Verehelichung gemacht wurden. Keines ist verantwortlich für die separaten Schulden des andern. Die Kosten der Unterhaltung der Familie, lasten als Schuld auf das gemeinschaftliche Eigenthum von Mann und Frau, oder, wenn der Eine nichts besitzt, auf dem Eigenthum des Andern, und beide können entweder zusammen, oder einer allein für Zahlung derselben verklagt werden. Eine verheirathete Frau kann Contrakte machen und Gelder aufnehmen, wofür sie in gleicher Weise verantwortlich ist, als wenn sie nicht verheirathet wäre. Eine verheiratete Frau kann Klagen einreichen und kann verklagt werden, ohne daß der Mann in einer Weise betheiligt ist, ausgenommen in Fällen, wo die Klage beide betrifft. Wenn ein Ehemann, der Vater ist, seine Familie verläßt, so kann die Ehefrau als Mutter, im Namen des Mannes Klagen &c. in denen er vielleicht verwickelt war, einreichen und vertheidigen, und besitzt in solchen Fällen dieselben Rechte wie der Ehemann. Unter denselben Verhältnissen steht dasselbe Recht dem Manne zur Verfügung, wenn die Ehefrau ihn verlassen hat.