New license law for the sale of alcohol

Temperance Commentary 1_8Feb1884.pdf

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Schanklicens der Demokratie Iowa’s

Den drakonischen republikanischen Prohibitionsgesetzentwürfen gegenüber hat jetzt die demokratische Minderheit der Staatsgesetzgebung von Iowa in beiden Häusern ein von ihrem “Caucus” ausgearbeitetes Schanklicensgesetz vorgelegt, das im Wesentlichen Folgendes bestimmt.

Gesuche um Licenz müßen bei dem Richter des Bezirksgerichtes eingereicht werden; dem Gesuche muß eine Petition von wenigstens 25 Grundeigenthümern [Grundeigentümern] des Townships beiliegen, und ebenfalls ein von 25 Grundeigenthümern des Townships und der unmittelbaren Nachbarschaft unterschriebenes Zeugnis über den guten Charakter des Bewerbers. In Städten, welche in Wards eingetheilt (eingeteilt) sind, müssen diese 25 Grundeigenthümer (Grundeigentümer) Einwohner der Ward sein, in welcher der Bewerber (nun?) die Licenz wohnt. Auch ein Bond, von guten Bürgern unterschrieben, muß eingereicht und vom Richter des Bezirksgerichtes für gut erkannt sein, ehe der Richter die Licenz (ertheilt?).

Für den Verkauf im Großen ist eine jährliche Licens von $300 zu bezahlen, für den Verkauf im kleinen eine von $250. Die Licenz gilt nur für ein Jahr. Wer ohne Licenz ausschänkt [ausschenkt], muß eine Strafe von nicht weniger als $150 und nicht mehr als $300 bezahlen, oder wird nach Gutdünken des Gerichts im Countygefängniß eingesperrt. Wer mit Wissen an Betrunkene, bekannte Trunkenbolde und Minderjährige geistige Getränke verkauft, wird um $100 bis $200 gebüßt und auf 30 bis 60 Tage eingesperrt. Minderjährige, welche unter dem Vorgeben, volljährig zu sein, solche Getränke erhalten werden mit $50 bestraft oder eingesperrt, bis die Strafe bezahlt ist. Die Licenz wird durch Uebertretung dieser Bestimmungen verwirkt.

Der bereits erwähnte Bond muß $1500 betragen, von 2 guten Bürgern unterschrieben sein und für alle Strafen haften.

Abgesehen von der durch dieses Staatsgesetz eingeführten Lizens von $250, hat jede städtische Corporation das Recht, für den Kleinverkauf von Bier, Ale, Wein und Schnaps noch eine besondere Licens zu verlangen, welche aber in keinem Falle die Summe von $750 überschreiten darf. 

Die Wirthschaften (Wirtschaften) müssen von 11 Uhr Nachts bis fünf Uhr Morgens geschlossen sein.

Händler im Großen dürfen nicht in geringeren Quantitäten, als eine Gallone verkaufen. Kleinhändler nicht mehr als eine Gallone. Strafe für Uebertretung $100.

Wein im Staate Iowa erzeugt, ist von den Bestimmungen ausgenommen, wenn er für Familienzwecke gebraucht wird und nicht zum Zwecke des Handels. Importirte [Importierte] “Liquors” können unter den bereits bestehenden Gesetzen nach wie vor verkauft werden. Bier und andere geistige Getränke, in Iowa fabrizirt [fabriziert], sind, wenn sie in Original Einpackung verkauft werden, nicht von diesem Gesetze betroffen. Der Verkauf von Wein, Cider und anderen Getränken, in Quantitäten von mehr als einer Gallone, auf dem Platze, wo dieselben fabrizirt sind, erfordert keine Lizenz.

[transcribed by Noah Hochstetler]

Dublin Core

Title

New license law for the sale of alcohol

Subject

License law; Temperance; Legislation; Anti-Germanness; fines; local option

Description

Report on the provisions of the new law for the licensing of the sale of alcoholic beverages; distinctions between wholesale and retail sales

Creator

Hermann Hoffmann

Source

Independence Courier

Publisher

George Steinmetz

Date

8 February 1884

Rights

State Historical Society of Iowa

Format

pdf

Language

German

Type

newspaper article

Identifier

Iowa City Historical Library Newspaper Collection Microfilm, State Historical Society of Iowa, Iowa City, Iowa

Coverage

Independence, Iowa; Buchanan County